Monatlich 50 Euro steuerfrei als Sachbezug in physischen Silber
Steuerfreie Sachbezüge sind steuerlich begünstigte Zuwendung des Arbeitsgebers, die nicht direkt in Euro oder Cent ausgezahlt werden dürfen. In Kooperation mit unserem Partner, der über 30 Jahre Erfahrung im Rohstoff-Bereich vorweisen kann, bieten wir eine zukunftsorientierte und einfache Lösung, wie Sie Ihren Angestellten Ihre Anerkennung zeigen und gleichzeitig von Steuervorteilen profitieren können. Auch die Geschäftsführung kann diese besondere Form der Gehaltserhöhung nutzen.
Für den Sachbezug kommen nur Silberbarren in Frage. Anlagemünzen sind in ihren Herkunftsländern formal auch gesetzliche Zahlungsmittel und damit aus deutscher, steuerlicher Sicht ebenfalls Geld und keine Sache. Deshalb kommen sie für einen Sachbezug nicht in Frage. Dem Arbeitnehmer bleibt es aber unbenommen, unabhängig von den Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen des Sachbezugsmoduls, selbst zuzukaufen und in seinen Lagerbestand bei unserem Partner einzubringen.