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Wie werde ich investierendes Mitglied in der CEHATROL Technology eG?Einfach über folgenden Link den Registrierungsprozess starten und den Anweisungen folgen: Um Mitglied zu werden, muss ein Genossenschaftsanteil für 100 Euro zzgl. 10% Agio erworben werden – die Gesamtkosten für die Mitgliedschaft belaufen sich somit einmalig auf 110 Euro.
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Wie kann ich das Angebot des geförderten Strompreises nutzen?Um das Angebot nutzen zu können, muss das investierende Mitglied einen Antrag auf Aufnahme in den CEHATROL Energiepool stellen. Die Antragsunterlagen sind hier zu finden. Dem Antrag muss die letzte (Jahres-)Verbrauchsabrechnung vom aktuellen Energie-Versorger (alle Seiten!) per E-Mail als PDF-Anlage beifügt werden. Nach Einreichung des Antrags sendet die CEHATROL Technology eG ein, auf den individuellen Verbrauch zugeschnittenes, Angebot an das Mitglied. Dieses Angebot enthält neben der Höhe des voraussichtlichen Energiepool-Beteiligungsentgelts auch die Anzahl der Energiepool-Anteile, die vom Mitglied vor Beginn der Förderung zu erwerben sind.
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Wie kann ich Energiepool-Anteile erwerben?Energiepool-Anteile im Mitgliederportal bestellen – dazu im Mitgliederportal einloggen und Anteile bestellen (portal.cehatrol.com/myaccount/neworder). Erforderliche Anzahl Energiepool-Anteile (Genossenschaftsanteile – GA): 1 GA für je angefangene 200 kWh am Gesamtjahresbedarf (Beispiel Jahresverbrauch 3200kWh: 16 GA) Hinweis: Anteilsart “Energy Pool Strom” bei der Bestellung auswählen.
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Warum muss ich für den Energiepool weitere Genossenschaftsanteile (Energiepool-Anteile) erwerben?In der CEHATROL Technology eG gilt das genossenschaftliche Beteiligungsprinzip: Möchte man als investierendes Mitglied einen Mehrwert aus dem Angebot der Genossenschaft haben, beteiligt man sich mit einer entsprechenden Investition. Um in den Genuß des geförderten Strompreises (Zuschuss von maximal 30,4 Cent pro kWh) zu kommen, ist eine Beteiligung von jeweils einem Genossenschaftsanteil (Energiepool-Anteil) pro angefangene 200 kWh Gesamtjahresbedarf erforderlich.
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Wie kann die CEHATROL Technology eG eine solche Förderung anbieten?Als nicht gewinnorientierte Energiegenossenschaft investiert die CEHATROL Technology eG in umweltfreundliche Projekte und Partner, welche sich folgenden Bereichen widmen: Photovoltaik, Windkraft, Wasserstoff, Wasser/Wellen und Biomasseabfälle. Dabei geht sie Partnerschaften ein und tätigt Investitionen in Form von Beteiligungen bzw. stillen Beteiligungen in verschiedenen Projekten im Energiemarkt (Erzeugung, Speicherung, Verteilung). Als Ergebnis dieser Investitionen und Beteiligungen entstehen für die CEHATROL Technology eG Kapazitäten und Anteile, welche die Genossenschaft in einen speziell dafür eingerichteten Energiepool führt. Zusätzliche Informationen sind im weiter oben verlinkten Video zu finden.
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Welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?Mitgliedschaft in der CEHATROL: 110 Euro einmalig – Davon werden 100 Euro im Fall des Austritts aus der Genossenschaft zurück gezahlt. Bitte beachten: Der erste Genossenschaftsanteil (Mitgliedschaft) hat laut Satzung eine Liegefrist von 5 Jahren und kann daher erst nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt werden. Energiepool-Anteile zzgl. 10% Agio (verbrauchsabhängig, gemäß letztem Jahresverbrauch nachgewiesen durch die letzte Abrechnung des aktuellen Stromversorgers, 110 Euro je angefangene 200 kWh am Gesamtjahresbedarf): einmalig – Dieser Betrag (abzüglich Agio) wird im Fall des Austritts aus dem Energiepool zurück gezahlt. Bitte beachten: Die Energiepool-Anteile haben eine Liegefrist von einem Jahr und können daher erst nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt werden. Energiepool-Beteiligungsentgelt (verbrauchsabhängig, gemäß Angebot): monatlich Nachzahlung oder Erstattung gemäß jährlicher Abrechnung: jährlich Bitte beachten: Bei Mehrverbrauch wird das zusätzlich zu entrichtende Energiepool-Beteiligungsentgelt in der Jahresabrechnung ausgewiesen und ist nachzuzahlen. Zusätzlich sind entsprechend des neuen Jahresverbrauchs weitere Energiepool-Anteile zu erwerben. Bei Minderverbrauch wird zu viel entrichtetes Energiepool-Beteiligungsentgelt nicht erstattet. Zu viel erworbene Energiepool-Anteile werden zurück gezahlt.
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Kommt ein Grundbetrag hinzu (z.B. Zählergebühr)?Nein es kommt kein Grundbetrag (wie z.B. für einen Zähler) dazu.
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Kommen noch weitere Kosten auf mich zu?Abhängig vom aktuellen Strompreis beim derzeitigen Stromlieferanten sowie der Strompreisentwicklung können weitere Kosten entstehen. Die maximale Förderung im Energiepool beträgt 30,4 Cent/kWh. Bis zu einem Bruttostrompreis von 40 Cent/kWh beim aktuellen Stromlieferanten ist dadurch gewährleistet, dass das Mitglied nur 9,6 Cent/kWh als Energiepool-Beteiligungsentgelt zahlt. Sollte die Grenze von 40 Cent/kWh beim aktuellen Stromlieferanten überschritten werden, so steigt das Energiepool-Beteiligungsentgelt um den Betrag, der die 40 Cent-Grenze übersteigt – Beispiel: Bei einem Preis von 45 Cent/kWh beträgt die Förderung weiterhin 30,4 Cent/kWh, wodurch sich ein Energiepool-Beteiligungsentgelt von 14,6 Cent/kWh ergibt.
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Kann die Förderung (der Zuschuss von maximal 30,4 Cent/kWh) dauerhaft garantiert werden?Nein, abhängig von den wirtschaftlichen Bedingungen, dem aktuellen Strompreis, den Einkaufsbedingungen am Energiemarkt und Renditen der Beteiligungen kann sich dieser Wert zukünftig ändern.
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Was passiert mit meinem aktuellen Stromliefervertrag?Der Stromlieferant muss nicht gewechselt werden. Das Mitglied bleibt Vertragsinhaber des Bestandsenergieliefervertrags beim derzeitgen Stromlieferanten. Die CEHATROL Technology eG wird als Rechnungsempfänger beim Energielieferanten hinterlegt und begleicht die monatlichen Abschlagszahlungen sowie die Jahresabrechnung für das Mitglied. Im Gegenzug entrichtet das Mitglied das vereinbarte monatliche Energiepool-Beteiligungsentgelt an die CEHATROL Technology eG. Vertragsdokumente (z.B. Preisanpassungen) vom derzeitgen Stromlieferanten werden weiterhin an das Mitglied zugestellt. Das Mitglied behält alle vertraglich geregelten Kündigungsrechte inkl. des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen. Um das Vertragsmanagement in der Genossenschaft zu unterstützen, verpflichtet sich das Mitglied, eingehende Schreiben/Dokumente vom Stromlieferanten umgehend an die CEHATROL Technology eG weiterzuleiten. Der Wechsel des Energielieferanten darf nur in Abstimmung mit der CEHATROL Technology eG erfolgen. Optimierung bzw. Anbieterwechsel: Die CEHATROL Technology eG überprüft regelmäßig ob für den Bestandsenergieliefervertrag des Mitglieds ein günstigerer Vertrag bzw. Anbieter verfügbar ist. Diese Abwägung ob und ggf. wann eine Kündigung des Bestandsenergieliefervertrags erfolgen kann und, falls der Bestandsvertrag gekündigt wird, zu und bei welchem neuen Anbieter, welcher Vertrag (Tarif) abgeschlossen wird, liegt in der Verantwortung der CEHATROL Technology eG. Falls ein Vertragswechsel sinnvoll und möglich ist, wird die CEHATROL Technology eG das Mitglied informieren und empfehlen, die Kündigung gegenüber dem aktuellen Anbieter auszusprechen.
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Muss ich für die Mitgliedschaft im Energiepool den Stromanbieter wechseln?Nein, der Stromlieferant muss nicht gewechselt werden – siehe Frage “Was passiert mit meinem aktuellen Stromliefervertrag?”
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Ich habe aktuell einen Doppeltarif (Tag- und Nachtzähler) - kann ich das Angebot auch nutzen?Ja, das Angebot kann auch dann genutzt werden. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh und das minimale Energiepool-Beteiligungsentgelt 9,6 Cent/kWh, unabhängig vom Tag- und Nachttarif. Für diesen Fall ist nur ein Antrag erforderlich.
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Ich habe mehrere Zähler - kann ich das Angebot auch dann nutzen?Ja, das Angebot kann auch dann genutzt werden. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh und das minimale Energiepool-Beteiligungsentgelt 9,6 Cent/kWh. In diesem Fall ist jedoch jeweils ein Antrag pro Zähler erforderlich. Beispiel: Das Mitglied nutzt eine Wallbox (mit eigenem Zähler) zum Laden eines e-KFZ – für den Zähler der Wallbox ist ein eigener Antrag zu stellen.
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Ich habe einen Heizstromtarif - kann ich das Angebot auch nutzen?Ja, das Angebot kann auch dann genutzt werden. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh und das minimale Energiepool-Beteiligungsentgelt 9,6 Cent/kWh. Pro Zähler ist jeweils ein eigener Antrag zu stellen.
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Ich habe eine Wärmepumpe - kann ich das Angebot auch nutzen?Ja, das Angebot kann auch dann genutzt werden. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh und das minimale Energiepool-Beteiligungsentgelt 9,6 Cent/kWh. Falls die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler verfügt, ist auch hier ein separater Antrag für diesen Zähler zu stellen.
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Ich habe eine Wallbox - kann ich das Angebot auch nutzen?Ja, das Angebot kann auch dann genutzt werden. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh und das minimale Energiepool-Beteiligungsentgelt 9,6 Cent/kWh. Falls die Wallbox über einen eigenen Zähler verfügt, ist auch hier ein separater Antrag für diesen Zähler zu stellen.
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Ich habe ein Friseurgeschäft, Bäckerei oder Hotelbetrieb - kann ich das Angebot auch dafür nutzen?Ja, bis zu 100.000 kWh Jahresverbrauch ist das möglich. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh und das minimale Energiepool-Beteiligungsentgelt 9,6 Cent/kWh. Größere Abnahmemengen können bei der CEHATROL Technology eG angefragt werden (energie@cehatrol.com). Achtung: Es ist keine Förderung bei Einsatz von Lastenmanagementsystemen möglich.
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Kann ich das Angebot auch gewerblich nutzen?Ja, bis zu 100.000 kWh Jahresverbrauch ist das möglich. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh und das minimale Energiepool-Beteiligungsentgelt 9,6 Cent/kWh. Größere Abnahmemengen können bei der CEHATROL Technology eG angefragt werden (energie@cehatrol.com). Achtung: Es ist keine Förderung bei Einsatz von Lastenmanagementsystemen möglich.
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Kann ich das Angebot auch außerhalb Deutschlands nutzen?Nein, dies ist aktuell nicht möglich.
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Ist mein eingezahltes Geld/Genossenschaftsanteile abgesichert?Bei der CEHATROL Technology eG sind die Einlagen (Genossenschaftsanteile der Mitglieder) in Form von Edelmetallen (physisch) als Sicherheit hinterlegt. Genossenschaften haben generell ein gutes Renommee und eine sehr niedrige Insolvenzwahrscheinlichkeit. Laut einer Analyse der Gesellschaft Creditreform lag der Anteil von Genossenschaften am Insolvenzgeschehen in Deutschland 2020 und 2021 bei jeweils 0,1 %. Allgemein und generell tragen Anteilseigner*Innen von Kapitalgesellschaften (darunter fallen auch Genossenschaften) das volle Geschäftsrisiko und können im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft ihr eingezahltes Kapital verlieren. Im Falle einer Insolvenz der CEHATROL Technology eG besteht jedoch keine Nachschusspflicht – die CEHATROL Technology eG hat eine Nachschusspflicht in Ihrer Satzung ausgeschlossen.
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Wann erhalte ich mein eingezahltes Geld für die Genossenschaftsanteile zurück?Anteile können durch Kündigung (jeweils zum Monatsersten) zurück gegeben werden. Dabei sind die jeweiligen Liegefristen der unterschiedlichen Anteilsarten zu beachten (Mitgliedsanteil: 5 Jahre, Energiepool-Anteile: 1 Jahr). Dazu kommt noch eine 30-tägige Auszahlungsfrist. Achtung: Eine Förderung des Strompreises ist nur solange möglich, wie die entsprechenden Energiepool-Anteile in der Genossenschaft hinterlegt und nicht gekündigt sind.
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Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft im Energiepool beenden bzw. kündigen?Durch die Kündigung des ersten erworbenen Genossenschaftsanteils (Mitgliedsanteil), per Mail, Brief oder über das Mitglieder-Portal. Zur Beendigung der Mitgliedschaft muss dies dann der letzte Anteil sein, den das Mitglied noch hält. Alle anderen Anteile müssen bereits davor gekündigt sein, sonst ist eine Kündigung des letzten Mitgliedsanteils nicht möglich. Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende möglich. Dabei ist die Liegefrist von 5 Jahren zu beachten. Dazu kommt noch eine 30-tägige Auszahlungsfrist.
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Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft in der Genossenschaft beenden bzw. kündigen?Durch die Kündigung des ersten erworbenen Genossenschaftsanteils (Mitgliedsanteil) (per Mail, Brief oder über das Mitglieder-Portal). Zur Beendigung der Mitgliedschaft muss dies dann der letzte Anteil sein, den das Mitglied noch hält. Alle anderen Anteile müssen bereits davor gekündigt sein, sonst ist eine Kündigung des letzten Mitgliedsanteils nicht möglich. Die Kündigung ist jeweils zum Monatsersten möglich. Dabei ist die Liegefrist von 5 Jahren zu beachten. Dazu kommt noch eine 30-tägige Auszahlungsfrist.
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Wie kann ich die Genossenschaft kontaktieren?Allgemeine Anfragen richten Sie an: info@cehatrol.com Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft richten Sie an: mitgliederbetreuung@cehatrol.com Allgemeine Fragen zu Strom und Gas richten Sie an: energie@cehatrol.com Fragen zum Energiepool richten Sie an: energie@cehatrol.com Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: www.cehatrol.com/kontakt bzw. www.cehatrol.com/ueber-uns/unsere-mitarbeiter
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Formuliere die erste Frage für den Bereich WohnenInhalt folgt!
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Wie komme ich zum Portal my-cehatrol.live?Liebe Mitglieder, Kommunikation verbindet! Wie Sie bereits festgestellt haben, überarbeiten wir derzeit unser Corporate Design und verbessern kontinuierlich die Außendarstellung der CEHATROL Technology eG. Im Zuge der Umstellung haben wir uns entschieden, die Kommunikationsplattform my-cehatrol.live einzustellen. Sie können uns tagesaktuell zu den Bürozeiten (Mo. – Do. 10:00 - 16:00 Uhr, Fr. 10:00 bis 14:00 Uhr) über die neue Chat-Funktion auf unserer Webseite erreichen. Hier stehen wir Ihnen Rede und Antwort zu allen Fragen, die Sie auf dem Herzen haben. Über alle Neuigkeiten rund um die CEHATROL halten wir Sie auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt NEUIGKEITEN auf dem neuesten Stand. Die CEHATROL VERANSTALTUNGEN werden Ihnen, zusätzlich zur Information auf unserer Homepage, in einem monatlichen Newsletter mitgeteilt. Bleiben Sie informiert und abonnieren Sie unseren CEHATROL Newsletter, die Anmeldung dafür finden Sie auf Startseite der CEHATROL Homepage. Besuchen Sie auch unsere CEHATROL Social Media Kanäle. Sie finden uns auf Instagram, Facebook, LinkedIn, Xing, Twitter und Youtube.
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Wo finde ich Informationen zum CEHATROL Energiepool?Hier finden Sie Informationen zum CEHATROL Energiepool. LINK zum Energiepool
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Wo finde ich die Sprechstunde mit Frank KnauerBitte nutzen Sie den nachfolgenden Link und tragen Sie sich zur Sprechstunde bei Frank Knauer ein. LINK zur Sprechstunde mit Frank Knauer
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