Steuerfreie Sachbezüge wurden von 44€ auf 50€ angehoben
Gerade in inflationären Zeiten ist die Vermögensabsicherung durch Edelmetalle die sicherste Variante die man Wählen kann. Umso erfreulicher ist die Nachricht, dass ab dem 01.01.2022 durch den Beschluss des Jahressteuergesetzes 2020, die bisherige Grenze von steuerfreien Sachbezügen von 44 € auf 50 € erhöht wird (§8 Abs. 2 Satz 11 EstG). Durch unseren Partner, der mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bereich des Edelmetallhandels hat, wird das Model des steuerfreien Sachbezuges, auf eine zukunftsorientierte und einfache Lösung angewendet. Arbeitgeber verfügen mit der von unserem Partner angebotenen Variante über eine elegante Methode, Ihren Beschäftigten eine Brutto-für-Netto-Zahlung in Form von Silber zukommen zu lassen.
Warum Silber? Für den Sachbezug kommen nur Silberbarren in Frage. Anlagemünzen sind in ihren Herkunftsländern formal auch gesetzliche Zahlungsmittel und damit aus deutscher, steuerlicher Sicht ebenfalls Geld und keine Sache. Deshalb kommen sie für einen Sachbezug nicht in Frage. Sollte wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich gerne mit unserem Ansprechpartner in Verbindung setzen.
Ansprechpartner:
Lukas Fichtner
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