Aktionszeitraum: 01.01.2024 bis 31.05.2024
Bedingungen für den CEHATROL Technology eG Neukundenbonus
Anspruchsberechtigte: Anspruchsberechtigt sind Privat- und Gewerbekunden, die einen neuen Strom- oder Gasbelieferungsvertrag über die CEHATROL Technology eG abschließen und dabei einen Jahres-Energiebedarf von mindestens 500 kWh nachweisen können.
Bonushöhe: Der Neukundenbonus beträgt 1 GA für den Vermittler im Wert von 100,00 EUR und 1 GA für den Neukunden im Wert von 100,00 EUR
Bonusauszahlung: Der Bonus wird nach Ablauf der Widerrufsfrist und Mitteilung des Lieferbeginns des betreffenden Energiebelieferungsvertrags gutgeschrieben. Der Genossenschaftsanteil bleibt zunächst für den Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit (mindestens jedoch 1 Jahr) geblockt und ist nach Ablauf der vorgenannten Frist auf Anforderung auszahlbar/verwertbar.
Voraussetzungen:
Der Kunde muss bisher noch keinen Energiebelieferungsvertrag über die CEHATROL Technology eG bzw. deren Vermittlung abgeschlossen und bisher keinen Antrag auf Förderung im CEHATROL-Energiepool gestellt haben.
Der Kunde muss sich im Portal der Genossenschaft registrieren und die letzte Jahresverbrauchsabrechnung vorlegen.
Die Nachreichung weiterer Abnahmestellen/Zähler (Strom oder Gas) zählt nicht als “Neukunde“.
Antrag:
Der Antrag auf den Neukundenbonus kann per Email gestellt werden.
Alternativ kann der Antrag bei einem CCC der CEHATROL Technology eG https://www.cehatrol.com/competence-center gesendet werden.
Beispiel:
Ein Gewerbekunde mit einem Jahres-Energiebedarf von 70.000 kWh schließt einen neuen Strombelieferungsvertrag über die CEHATROL Technology eG ab. Der Kunde hat bisher noch keinen Energiebelieferungsvertrag über die CEHATROL Technology eG abgeschlossen und bisher keinen Antrag auf Förderung im CEHATROL-Energiepool gestellt. Der Kunde registriert sich im Portal der Genossenschaft und legt die letzte Jahresverbrauchsabrechnung vor. Der Neukundenbonus in Höhe von 100 Euro wird nach Ablauf der Widerrufsfrist und Mitteilung des Lieferbeginns des betreffenden Energiebelieferungsvertrags gutgeschrieben. Der Genossenschaftsanteil bleibt zunächst für den Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit (mindestens jedoch 1 Jahr) geblockt und ist nach Ablauf der vorgenannten Frist auf Anforderung auszahlbar/verwertbar.
Hinweis:
Der Neukundenbonus ist eine freiwillige Leistung der CEHATROL Technology eG. Die Genossenschaft behält sich vor, die Bedingungen für den Neukundenbonus jederzeit zu ändern oder zu widerrufen.